Eignungsfeststellungsverfahren

Anmeldung zum Eignungsfeststellungsverfahren

Für den Bachelor-Studiengang „Kommunikationswissenschaft“ gibt es keine Zulassungsbeschränkung („NC“), aber besondere Zugangsvoraussetzungen. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn es gibt keine feste Anzahl von zu vergebenen Studienplätzen, ebenso keine sogenannten „Nachrückerplätze“, sowie auch keine besonderen Regelungen für „Alt-Abiturienten“. Über die Unterschiede zwischen Zulassungsbeschränkungen und besonderen Zugangsvoraussetzungen könnt ihr euch auf der Website des Seminars Website zu den Studienvoraussetzungen gern informieren.

Im Eignungsfeststellungsverfahren („EFV“) der Erfurter Kommunikationswissenschaft wird die fachliche Eignung von Studieninteressierten beurteilt. Dieser Bewertung liegt die Satzung zum Eignungsfeststellungsverfahren im Bachelor-Studiengang mit dem Haupt- und Nebenfach Kommunikationswissenschaft an der Universität Erfurt vom 27. April 2021 zu Grunde.

Aktuelle Informationen

Der FSR KW bietet hierzu im Rahmen der Hochschulinformationstage am 07.05.2022 eine Besprechung und Fragerunde an, in der ihr mit unseren Studierenden der KW ins Gespräch kommen könnt.

Weitere Informationen findet ihr auf der Website der Hochschulinformationstage Erfurt.